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Ab dem 25.05.2018 gilt ein neues Datenschutzrecht: Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Seither müssen alle Unternehmen die neuen Regelungen beachten. Daraus ergibt sich die Pflicht zur Meldung und Festlegung von einem verantwortlichen Personenkreis im Betrieb an die Landesdatenschutzbehörde und die Erstellung einer Datenschutzkonzeptes zum Nachweis der Einhaltung der DSGVO Dokumentationspflichten.
Doch was heißt das für Ihre betriebliche Praxis? Sie benötigen ein gelebtes Datenschutzkonzept mit allen notwendigen Präventionsmaßnahmen und eine registrierte Fachkraft für den Datenschutz, die diese überwacht und gemeinsam mit Ihnen umsetzt.
Sie können eine Fachkraft aus Ihrem Team bestellen oder diese Aufgaben selbst übernehmen. Das kostet wertvolle Zeit für die fachgerechte Ausbildung und den nicht unerheblichen hohen Verwaltungsaufwand. Zeit, die Sie besser nutzen können – für sich selbst und für das Erreichen Ihrer eigenen Businessziele.