Regelbetreuung für Betriebe

„Betreuung des Betriebes durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit“

Regelbetreuung für Betriebe

„Betreuung des Betriebes durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit“

Regelbetreuung für Betriebe

„Betreuung des Betriebes durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit“

BDiese Betreuungsform steht allen Betrieben mit Beschäftigten offen. Der Unternehmer entscheidet selbst, wie viel Betreuung und Beratung er benötigt – eine einfache und wirtschaftliche Option für kleine Unternehmen.

Wie funktioniert die Regelbetreuung für Betriebe?

Jeder Unternehmer muss eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung erstellen, in der er die potenziellen Gesundheitsgefahren im Betrieb erfasst, Maßnahmen festlegt, um sie zu beseitigen, und diese dann auch umsetzt. Diese Gefährdungsbeurteilung soll bei allen gravierenden Veränderungen im Betrieb aktualisiert werden, spätestens aber nach fünf Jahren. Dazu ist die Unterstützung eines Betriebsarztes oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit notwendig.

Betreuung bei besonderen Anlässen?

Zusätzlich zur Grundbetreuung braucht der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit nur noch bei besonderen Anlässen eingeschaltet zu werden. Dies sind zum Beispiel:

– wichtige betriebliche Veränderungen, beispielsweise Einführung von Schichtdiensten, neue Produkte oder Dienstleistungen, Gestaltung neuer Arbeitsplätz, Betriebsunfälle und Berufskrankheiten

Wie melden Sie sich an?

Schließen Sie mit uns als Kooperationspartner einen Vertrag über die Regelbetreuung für Ihren Betrieb ab.

Bitte füllen Sie das Anmeldeformular aus und senden es direkt zu uns,
danach senden wir Ihnen die notwendigen Angebote und Betreuungsverträge zu!

    Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@arbeitssicherheitnord.de widerrufen.

    Quelle Text/Bild: www.bgw-online.de